René Amthor Veranstaltungsservice Taxi- und Mietwagenbetrieb
Charlottenstraße 10
14467 Potsdam
1. Geltungsbereich Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere AGBs. Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Shuttle-Service-Potsdam.
2. Vertragsabschluß, Beförderungsentgelt und Termine Alle Angebote sind unverbindlich und können beliebig angefordet werden. Ein Vertrag kommt durch Absendung eines elektronisches Formulars oder durch direkten Anrufs in der Geschäftsstelle von Shuttle-Service-Potsdam. Alle Beförderungsentgelte im Rahmen der gesetzlichen Personenbeförderung erfolgen ausschließlich per Pauschalberechnung auf Stundenbasis. Ein kilometerbezogenes Angebot oder eine entsprechende Abrechnung kann in keinem Fall erfolgen, da die von Shuttle-Service-Potsdam eingesetzten Fahrzeuge in der Regel von einem (gemäß §30 BOKraft) entsprechenden Wegstreckenzähler befreit sind. Terminzusagen sind stets voraussichtliche Zeitangaben, auch wenn sie in schriftlicher Form erfolgen. Aus einer schriftlichen Terminzusage entsteht kein Anspruch auf Erfüllung.
3. Rechte und Pflichten des Vermieters Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges: Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein gemäß StVG (Straßenverkehrsordnung) bzw. StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug nebst Zubehör bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand. Shuttle-Service-Potsdam behält sich das Recht vor, für alle angebotenen Dienstleistungen Subunternehmen einzusetzen oder einen anderen als den gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um einen Fahrzeugtyp der gleichen Kategorie handeln. Alle Angebote der Shuttle-Service-Potsdam gelten ausschließlich für Fahrten mit Chauffeur. Die eingesetzten Chauffeure besitzen einen Personenbeförderungsschein gemäß Personenbeförderungsgesetz i.V.m. der Verordnung zur Ausführung des Personenbeförderungsgesetzes erworben.
4. Rechte und Pflichten des Mieters Der Kunde verpflichtet sich, pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zu erscheinen. Wartezeiten gehen zu Lasten der Fahrdauer. Der Kunde verpflichtet sich nach Aufforderung des Vermieters einen Teil des Mietpreises im Voraus zu entrichten. Wird die Leistung seitens des Vermieters nicht erbracht, so hat der Mieter Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses. Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Den Anweisungen des Chauffeurs ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Vermieter zum sofortigen Rücktritt von dem Mietvertrag berechtigt Bei einem Rücktritt des Mieters bei Einzelbuchungen bis zu 24 Stunden vor Antritt der Fahrt ist eine Pauschalgebühr in Höhe von 50 % des voraussichtlichen Mietzinses zu entrichten. Erfolgt ein Rücktritt 24-6 Stunden vor Antritt der Fahrt, so ist eine Stornogebühr i.H.v. 75 % des voraussichtlichen Mietzinses zu entrichten. Bei Rücktritt des Mieters von weniger als 6 Stunden vor Fahrtantritt ist die gebuchte Leistung in vollem Umfang fällig. Bei Buchungen für mehrere Fahrzeuge oder bei Busbuchungen gelten die Bestimmungen der jeweilig vereinbarten Auftragsbestätigungen. Die Berechnung der Mietzeit erfolgt ab dem Sitz des Vermieters (Potsdam). Alle aufgeführten oder vereinbarten Preise verstehen sich inkl. 19% Mehrwertsteuer, sofern diese nicht anders ausgezeichnet sind.
5. Haftung des Vermieters Für die Haftung der Shuttle-Service-Potsdam gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand gilt: Die Haftung für einfache bzw. leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Shuttle-Service-Potsdam haftet nicht für evtl. eintretende Beschädigung von Gepäckstücken und deren Inhalt, für elektronische Geräte und für sonstige diverse Waren und Güter, die im Fahrzeug transportiert werden. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGBG haftet Potsdamer Limousinen Service auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte). In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks und Aussperrungen und in vergleichbaren Fällen haftet Shuttle-Service-Potsdam nicht. Soweit die Haftung von Potsdamer Limousinen Service ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Shuttle-Service-Potsdam. Kann die Dienstleistung der Shuttle-Service-Potsdam aus Gründen nicht erbracht werden, die vom Mieter zu vertreten sind, erfüllt z.B. der Mieter seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, so ist der Kunde weiterhin zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Schadensersatzansprüche gegen Shuttle-Service-Potsdam aufgrund einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen einer Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise handelt. Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung von Fahrzeugen durch äußere Umstände übernimmt die Firma Shuttle-Service-Potsdam keinerlei Haftung. Das Geltendmachen von daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
6. Haftung des Mieters Der Mieter haftet bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingten Ereignissen unbeschränkt für alle von ihm verursachten Schäden.
7. Fälligkeit und Verjährung Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugs gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten, vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses an gerechnet. Das Mietverhältnis gilt durch vollständige Zahlung des vereinbarten Entgelt als beendet.
8. Datenschutzklausel Wir verpflichten uns, die uns überlassenen Daten nur zum Zweck unserer angebotenen Dienstleistung sowie zur Bearbeitung jeglicher Anfrage entsprechend vertraulich zu verwenden.
9. Nicht vertragsgemäßer Gebrauch des Fahrzeuges Bei nicht vertragsgemäßen Gebrauch des gemieteten Fahrzeuges gilt der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung als beendet, ohne dass es hierzu einer Mitteilung des Vermieters bedarf. Der Vermieter behält sich den Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Mietdauer. Zusätzlich ergibt sich ein Anspruch auf die Zahlung entstehender Kosten, die sich aus der nicht vertragsgemäßen Nutzung des Fahrzeuges ergeben.
10. Mängelrüge und Gewährleistung Mängel der Dienstleistung müssen vom Mieter unverzüglich nach Entdeckung, d.h. Kenntnisnahme, derselben an die Shuttle-Service-Potsdam gemeldet werden. Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als erbracht und der Entgeltanspruch von Shuttle-Service-Potsdam gegen den Mieter bleibt unberührt. Das Recht des Mieters, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Sonstiges Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen zwischen der Shuttle-Service-Potsdam und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Änderungen oder Ergänzungen zum Angebot bzw. zu den Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Keine Partei kann sich auf eine von dieser Vereinbarung abweichende tatsächliche Übung berufen, solange die Abweichung nicht ausdrücklich schriftlich von den Parteien als für sie verbindlich anerkannt werden. Der Vertrag unterliegt in jedem Fall dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Erfüllungsort hinsichtlich aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag ist der Sitz des Vermieters. Als Gerichtsstand gilt für beide Parteien und für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit der von uns angebotenen Dienstleistung der Sitz unseres Unternehmens.
Potsdam, den 08.08.2017