| |  |  |  |  |  | 
Auch nach der Gesundheits- reform, die am 1.1.2004 in Kraft trat können Fahrten mit dem Taxi von Ihrem Arzt verordnet werden.
Was ist eine Krankenfahrt mit einem Taxi?
|  |
|
 |  |  |
Eine Krankenfahrt mit dem Taxi ist eine Fahrt zu einer medizinischen Einrichtung wie zum Beispiel einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus. Hier muß eine Behandlung oder Untersuchung erfolgen, die von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird. Der Fahrgast sollte in der Lage sein, selbstständig in das Taxi ein- und auszusteigen. Gerne sind unsere Fahrer Ihnen behilflich. Aber eine medizinische Betreuung können wir nicht anbieten. Einen Rollstuhl oder Gehhilfen verstauen wir im Kofferraum des Taxis wenn der Platz ausreicht. Welche Fahrten werden von der Krankenkasse bezahlt? Fahrten zu einer stationären Krankenhausbehandlung werden von der Krankenkasse bezahlt. Sie müssen nur den Eigenanteil von 10% der Fahrtkosten mindestens 5,- € maximal 10,-€ zuzahlen. Das Gleiche gilt für die Rückfahrt nach einer stationären Behandlung zurück zu Ihrer Wohnung.
Ebenso trifft das auf Fahrten zu vor- und nachstationären Behandlungen zu. Wichtig! ! Die Fahrten müssen von einem Arzt verordnet sein. Auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen können unter bestimmten Bedingungen von der Kasse bezahlt werden. Kostenübernahme durch die Kassen gibt es bei: Fahrten zur Dialysebehandlung Fahrten zur Chemotherapie Fahrten zur Strahlentherapie Fahrten zur ambulanten Operation und den dazugehörigen Vor- und Nachbehandlungen. Fahrten für Patienten, die einen Schwerbehindertenausweis haben, mit dem Vermerk: "aG" oder "Bl" oder "H" Fahrten für Patienten, die einen Einstufungsbescheid in die Pflegestufe 2 oder 3 vorlegen können WICHTIG ! Diese Fahrten müssen vor der Behandlung verordnet werden. Die Verordnung muß vor der Behandlung der Krankenkasse vorgelegt werden. Die Kasse muß vor der Behandlung die Fahrten genehmigen. Nur dann können wir die Fahrten mit der Kasse abrechnen. Bei Fragen oder Buchung rufen Sie uns unter +49 (3 31) 730 84 66 oder nutzen Sie unser Kontaktformular, per E-Mail: amthor.rene@web.de, per Fax 0331- 730 84 67 oder rufen Sie uns angenauere Informationen können Sie unter folgenden Link abrufen: Info Krankenfahrt
|
|  |  |  |  |  |
| |
|
|